Verpackungsverordnung
Aufgrund der Tatsache, dass wir im Rahmen der Warenübergaben, oder des Versandes Ihrer bestellten Sendungen, Verpackungsmaterialien, die zum Schutz der Artikel eingesetzt werden, verwenden, sind wir aufgrund des Umweltschutzes zur Einhaltung verschiedener Bestimmungen verpflichtet.
Eine hiervon, ist die Sicherstellung der Information zum Recycling der von uns verwendeten verschiedenen Materialien.
In den meisten Fällen handelt es sich in der Kioskwelt-Berlin um Kartonagen, Papier, Pappe oder um Folien & Styropor.
Diese verwenden wir zum Teil wieder weiter. Dennoch müssen wir Sie auf folgendes Hinweisen:
Diese Wertstoffe können sie als Verbraucher, natürlich in die von den jeweiligen Kommunen, oder Ihren Vermieter bereitgestellten Sammelbehälter einwerfen. Diese sind wie folgt genormt : Blaue Tonnen = Papier & Pappe, Gelbe Tonne = Plastik, Verbundstoffe.
Selbstverständlich können die Wertstoffe auch bei jedem BSR - Recyclinghof in Berlin kostenfrei und fachgerecht entsorgt werden.
Alt-Batterien: Bitte beachten Sie unsere seperaten Information zur Batterieentsorgung
Bei Abholung und Besuch in unserem Ladengeschäft, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit Verpackungen vor Ort bei uns zu belassen. Wir führen sie ebenfalls dem Recyclingkreislauf zu. Dies gilt auch für Alt-Batterien.
Bei weiteren Fragen bitten wir um Anfrage über die Kontaktfunktion
Getränkeverpackungen ohne Pfand sind der gelbenTonne zuzuführen.
Getränkeverpackungen ( PET Einweg ) sind mit 0,25€ Pfand bei uns, oder nahezu jedem anderen Händler zurückzugeben.
Mehrweg-Getränkeverpackungen ( Bierflaschen , Limonade ) können bei uns nur zurückgegeben werden, von Marken und Produkten, die wir auch führen.
Der folgende Text ist ein Zitat der Website www.verpackungsgesetz.com
Seit Samstag, 3. Juli 2021, ist das neue Verpackungsgesetz, VerpackG2, in Kraft. Hiermit gelten folgende Neuerungen in drei Stufen:
Akut ab dem 3. Juli 2021:
Zweite Stufe ab 1. Januar 2022:
Dritte Stufe ab 1. Juli 2022:
Sonstige Änderungen zu späteren Zeitpunkten:
Online: VerpackG2 (03.07.2021)
Online: Übersichtsartikel zum VerpackG2 mit weiteren Details (laufend angepasst)
Zeitgleich trat am 3. Juli 2021 die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft. Folgende Einwegkunststoffprodukte dürfen damit ab sofort nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Lagerabverkauf ist aber erlaubt):